Dein Recht auf ein Basiskonto

Einzahlungen, Auszahlungen, Lastschriften und Überweisungen sind für die Mehrheit der Menschen ganz normale Vorgänge im Geldverkehr. Aber was passiert, wenn Menschen kein Konto bekommen? Dies trifft auch insbesondere Geflüchtete und Menschen mit sogenannter Fiktionsbescheinigung*.
Die Eröffnung eines Kontos scheitert oft an bürokratischen Hürden oder der gezielten Abwehr durch Banken.

Jede/r in der EU lebende Bürger/in hat das Recht auf ein Basiskonto. Sollte der Antrag auf ein Basiskonto abgelehnt werden gibt es Hilfe von der BaFin.

Wird der Antrag unberechtigt abgelehnt, können Betroffene ein kostenloses Verwaltungsverfahren einleiten. Die BaFin kann die Bank zur Eröffnung zwingen.

Kontakt: Bürgertelefon 0800 2 100 500
Verfahren: Link zum » BaFin-Antrag bei Ablehnung
– oder wenden Sie sich an die örtliche Verbraucherzentrale

Mehr » Informationen und Hinweise gibt es beim „Tacheles e.V.“

* Quelle Wikipedia: Mit einer Fiktionsbescheinigung (von lateinisch fictio ‚Annahme‘, ‚Fiktion‘) weisen Ausländer in Deutschland das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nach, das mit dem bei der Ausländerbehörde gestellten Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis häufig entsteht.