Ein Schlag ins Gesicht für Millionen Bürger*innen in Deutschland
Bundestag und Bundesrat haben dem Schuldnerberatungsdienstegesetz in der vom Vermittlungsausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Das Gesetz erlaubt Beratungsstellen nun künftig, Gebühren von überschuldeten Verbraucher*innen zu erheben.
Christin verurteilt die Entscheidung aufs schärfste:
„Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die in diesem Land eh schon am Limit sind. Strom, Miete, Lebensmittel, alles wird teurer. Die Menschen die den Absturz in die Schuldenfalle nicht mehr aufhalten können, sollen jetzt auch noch für den Ausweg bezahlen? Wer Schuldnerberatung für zu teuer hält und sie deshalb gebührenpflichtig macht, soll mal erklären, was ein Insolvenzverfahren den Staat kostet.“
5,67 Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet. Viele von ihnen warten jahrelang auf einen Beratungstermin, in manchen Regionen bis zu zwei Jahre. Das neue Gesetz soll eigentlich Abhilfe schaffen. Vielmehr schafft es jedoch neue Hürden.
Die EU hatte dies mit Artikel 36 der Verbraucherkreditrichtlinie klar geregelt. Es werden alle Mitgliedstaaten verpflichtet, eine unabhängige Schuldnerberatung sicherzustellen, für die nur begrenzte Entgelte zu entrichten sind. Ein Rechtsgutachten der Universität zu Köln bringt das auf den Punkt: Begrenzte Entgelte bedeutet null Kosten für Verbraucher*innen.
Stichtag für das Gesetz war der 20. November 2025.
Deutschland ist fast ein Jahr zu spät und verabschiedete ein Gesetz, das nicht einmal Ein Schlag ins Gesicht für Millionen Bürger*innen in Deutschland das Minimum erfüllt, wozu die EU verpflichtet hatte.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah die kostenlose Schuldnerberatung als Grundsatz vor. Der Bundesrat blockierte diesen im Mai 2026, weil die Länder die Finanzierungskosten nicht übernehmen wollten. Der verabschiedete Kompromiss gibt den Beratungsstellen das Recht zur Gebührenerhebung, solange diese keine unangemessene Belastung darstellen. Wie und in welcher Höhe, wer das bewertet und kontrolliert, bleibt offen.
Die Fraktion Die Linke fordert, die Gebührenregelung des Gesetzes vollständig zurückzunehmen und die Finanzierung der Schuldnerberatung dauerhaft durch den Bund sicherzustellen.

