DT / Die Linke

Gut besucht: die Info-Veranstaltung zum Thema Rente

Die 18 Stühle, mit denen die Tafel im Versammlungsraum der Kreisgeschäftsstelle normalerweise bestückt ist, reichten am vergangenen Sonnabend nicht aus; es mussten zusätzliche Sitzgelegenheiten herbeigeholt werden, auch zwei Klappbänke aus dem Keller. Offensichtlich hatte das Thema Rente einen Nerv getroffen und war gut gewählt als Auftaktveranstaltung zu einer Vortragsreihe unter dem Titel „Leben im Alter“. Es kamen aber nicht nur Rentner und Menschen, die kurz vor ihrer Berentung stehen, sondern auch jüngere und junge Zuhörer, die sich über die Chancen informieren wollten, auch in Zukunft, wenn sie selbst ins Rentenalter kamen, noch mit einer Rente rechnen zu könne.

Ebenfalls ein Glückstreffer war der Referent, Herr Uwe Drößler, langjähriger Berater und Dozent für Fragen rund um die Rente, dessen große Sachkenntnis auch in Detailfragen überzeugte. Seine Ausführungen konzentrierten sich zunächst auf die gesetzliche Altersrente, „eine Grundsicherung, die jedem versicherungspflichtigen Bürger unseres Landes auf Antrag gewährt wird (sofern bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt sind) und die ausreichen sollte, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren“, so Herr Drößler.

Der Konjunktiv deutete an, dass diese Grundsicherung in bestimmten Fällen aber eben nicht ausreicht. Das ist z.B. der Fall, wenn jemand nur Anrecht auf eine (Teil-)Erwerbsminderungsrente hat oder wenn er/sie zu wenig Rentenpunkte erworben hat bzw. wenn diese einen zu geringen Wert aufweisen. Der Wert der Rentenpunkte hängt vor allem davon ab, wie viele Erwerbsarbeitsjahre anzurechnen sind, welche Arbeitszeitmodelle (Teil- oder Vollzeit, befristete Projektarbeit, Urlaubsvertretung u.a.) praktiziert wurden, welchen Status die Arbeitsstellen hatten (Dauerstelle/Festanstellung, befristeter Job, Leiharbeit u.a.), welche Bildungsabschlüsse dem Beruf zu Grunde liegen, was man zu welchem Zeitpunkt verdient hat und welchen Betrag der Gehaltszettel im Monat des Ausscheidens aus dem Berufsleben ausweist.
Die Mindestvoraussetzung für einen Rentenanspruch ist erfüllt, wenn der Antragsteller mindestens fünf Jahre am Stück in die Rentenkasse eingezahlt hat; davon sind drei Jahre als Pflichteinzahlung zwingend, für die zwei weiteren Jahre können Zeiten der Kindererziehung angerechnet werden. Übrigens gilt diese Mindestvoraussetzung, entgegen entsprechenden Behauptungen aus dem rechten Milieu, auch für unsere ausländischen Mitbürger.

Die Regelaltersrente beginnt aktuell mit Vollendung des 67. Lebensjahres; wer früher in Rente gehen will, muss Abzüge in Kauf nehmen. Wie diese im Einzelnen aussehen, rechnete Herr Drößler an Beispielen vor, die sich auf die Fragen oder Angaben der Teilnehmer bezogen. In diesem Zusammenhang ging der Referent auch auf die Hinterbliebenenrente und die (Halb-)Waisenrente ein, die umso geringer ausfallen, je weniger der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes verdient bzw. Rente bezogen hat und je höher der Verdienst/die Rente des hinterbliebenen Partners ist.
Mehrere Teilnehmer hakten beim Stichwort Verschuldung der Rentenkassen nach und thematisierten die faktische Verschlechterung ihrer finanziellen Lage, über die auch die jährliche Erhöhung der Rente nicht hinwegtäuschen könne, denn der Mehrbetrag wird von den zunehmenden Lebenshaltungskosten und der schleichenden Abwertung des Geldes durch Inflation doppelt und dreifach aufgefressen.

Aber es gebe auch einige bescheidene Indizien dafür, sagte Drößler, dass sich die finanzielle Situation vieler Rentner jedenfalls nicht weiter verschlechtern werde. Immerhin verspricht die Bundesregierung eine Stabilisierung der gesetzlichen Rente, die auch weiterhin 48% des zuletzt erreichten Einkommens betragen soll. Außerdem dürfen Rentner seit dem 1. Januar 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, was angesichts des Arbeitskräftemangels in vielen Branchen die Möglichkeiten erweitert, eine altersgerechte Beschäftigung mit individuellem Zuschnitt zu finden.
Er sehe auch Möglichkeiten, dass mehr Menschen als bislang in den Genuss der etwas höheren „Altersrente für langjährig Versicherte“ kommen, denn es gibt Überlegungen zur Aktualisierung, Präzisierung und Ergänzung der Vorgaben, die für das Beziehen dieser Rente erfüllt sein müssen. Ähnliches gilt für die „Aktivrente“, welche für Menschen gedacht ist, die freiwillig länger arbeiten wollen. Auf jeden Fall lohne es sich, schon früh eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen. „Und geben Sie sich nicht mit einer KI-generierten Standardauskunft zufrieden, auch nicht mit einer rein telefonischen Beratung“, lautete Uwe Drößlers abschließender Rat.

Neben vielen Detailfragen, die sich meist auf individuelle Problemlagen bezogen, wurden in der Diskussion auch generelle Überlegungen angestellt, vor allem zum Zusammenhang zwischen Lohn und Rente. Zur Sprache kam, dass nur ein Bruchteil der gesellschaftlich notwendigen Arbeitsleistungen entlohnt und damit rentenwirksam wird; weitgehend unberücksichtigt bleibt z.B. die Familienarbeit.

Außerdem nimmt die Tendenz zu, ehrenamtliche Tätigkeiten, die ursprünglich als Beruf ausgeübt worden sind, aus Kostengründen in den Bereich der unbezahlten Arbeit zu verschieben.

Um die Lohnentwicklung sozial gerechter zu gestalten, dürften z.B. die enormen, durch Einsatz der KI generierten Gewinne nicht nur den Bossen der betreffenden Großkonzerne zugutekommen.

Gefordert wurde auch, dass die gesellschaftliche Relevanz der Berufe bei der Lohngestaltung eine viel größere Rolle spielen müsste. Jede dieser Überlegungen hätte es verdient, in weiteren Veranstaltungen vertieft zu werden. Wir werden sehen, was sich machen lässt.