Wenn dein Flug ausfällt, zahlst du künftig drauf!
Stell dir vor, dein Flug fällt aus. Die Airline bietet drei Stunden lang keinen Ersatz an. Du buchst selbst einen neuen Flug und willst dir das Geld später zurückholen. Genau das wird jetzt schwieriger.
Am 7. Juli 2026 hat das EU-Parlament eine Reform der Fluggastrechte beschlossen. Wer mehr als drei Stunden Verspätung hat, bekommt weiterhin bis zu 600 Euro Entschädigung. Wer zum Beispiel drei Stunden und zehn Minuten zu spät landet, hat nach wie vor Anspruch auf sein Geld.
An anderen Stellen wird es aber für Fluggäste schlechter.
Voraussichtlich tritt die Reform erst im Herbst 2027 in Kraft.
Was ändert sich?
Der größte Nachteil betrifft die Zeit, die du hast, um dein Geld einzufordern. Bisher galten in Deutschland drei Jahre.
Künftig gilt nur noch eine Neun-Monats-Frist ab dem Abflugdatum.
Auch bei den Erstattungen wird gespart!
Angenommen dein Ticket kostet 40 Euro. Die Airline storniert den Flug und bietet dir drei Stunden lang keinen Ersatzflug an. Bisher durftest du dir selbst einen neuen Flug buchen und die vollen Kosten zurückverlangen. Künftig bekommst du dafür höchstens das Vierfache deines Ticketpreises zurück. Bei einem Ticket für 40 Euro sind das 160 Euro.
Mehr nicht!
Ein kurzfristig gebuchter Ersatzflug kostet oft schon mehr als das und du zahlst dann drauf.
Und noch etwas kommt dazu. Airlines sind eigentlich verpflichtet, sich um einen Ersatzflug für dich zu kümmern. Weil ihre Kosten jetzt aber gedeckelt sind, wissen sie von vornherein genau, wie viel sie im schlimmsten Fall für dich zahlen müssen.
Der Fluggastrechte-Anwalt Matthias Böse kritisiert deshalb, dass diese Regel Airlines belohnt, die sich nach einer Stornierung gar nicht erst um eine Umbuchung für ihre Fluggäste kümmern.
Kurz: Wer als Airline also einfach gar nichts macht, kommt am Ende sogar günstiger weg, als sich aktiv für seine Fluggäste um einen Ersatzflug zu kümmern!
Christin kommentiert die „Reform” so:
„Eine verkürzte Frist trifft vor allem Menschen, die ihre Rechte ohnehin schon nicht kennen. Und wer sich nach einer Flugabsage selbst kümmern muss, sollte dafür nicht draufzahlen müssen. Das ist eine Verschiebung von Risiko auf die Reisenden und erst recht keine Modernisierung.“
Christin weiter:
„Wir brauchen die alte, dreijährige Frist für Entschädigungsansprüche zurück. Bei selbst gebuchten Ersatzflügen muss die Airline die vollen Kosten übernehmen, ohne Deckelung. Zusätzlich müssen Airlines aktiv und verständlich über die neuen, kürzeren Fristen informieren, statt sie, wie immer, im Kleingedruckten zu verstecken.“
Zusammenfassend und auf einen Blick
Bisher gültig, noch bis voraussichtlich Herbst 2027:
* Verspätung ab drei Stunden, das gibt bis zu 600 Euro Entschädigung.
* Für die Geltendmachung hast du drei Jahre Zeit.
* Bietet die Airline nach einer Stornierung drei Stunden lang keinen Ersatzflug an, darfst du selbst buchen und bekommst die vollen Kosten zurück, ohne Obergrenze.
Ab der neuen Regel, voraussichtlich ab Herbst 2027:
* Die Drei-Stunden-Regel und die bis zu 600 Euro Entschädigung bleiben unverändert bestehen.
* Für die Geltendmachung hast du nur noch die Neun-Monats-Frist ab dem Abflugdatum, statt drei Jahre.
* Buchst du nach drei Stunden ohne Angebot der Airline selbst einen Ersatzflug, bekommst du höchstens das Vierfache deines Ticketpreises zurück. Bei einem 40-Euro-Ticket sind das 160 Euro, mehr nicht.
* Airlines bleiben zwar verpflichtet, sich um einen Ersatzflug zu kümmern, aber weil ihre Kosten jetzt gedeckelt sind, sinkt der finanzielle Druck, das auch wirklich zu tun.
Wer als Airline also gar nichts tut, kommt am Ende günstiger weg!

