KI-Kennzeichnungspflicht kommt ein Jahr verspätet

Am 2. August 2025 hätte Deutschland eine funktionierende Aufsichtsbehörde gegen KI-Betrug und Deepfakes haben müssen. Passiert ist: nichts.

Fast ein Jahr Verspätung. Erst am 10. Juli 2026 hat der Bundesrat dem KI-Durchführungsgesetz zugestimmt, das die Bundesnetzagentur zur zuständigen Aufsichtsbehörde macht.

Und in der Zwischenzeit?

Laut dem aktuellen Bundeslagebild Cybercrime des BKA beläuft sich der Gesamtschaden durch Cyberkriminalität in Deutschland 2025 auf 202,4 Milliarden Euro – mit einem wachsenden Anteil KI-gestützter Betrugsmaschen. Allein in Baden-Württemberg registrierte das Landeskriminalamt 2025 Schäden von 212 Millionen Euro durch Deepfake-Betrug. Die Dunkelziffer wird auf bis zu einer Milliarde Euro geschätzt. Der Cybersicherheitsmonitor des BSI verzeichnet für 2026 einen drastischen Anstieg der Deepfake-Betrugsfälle.

Es geht aber nicht nur um Geld.

Tausende Frauen sind inzwischen Opfer pornografischer Deepfakes geworden, darunter auch bekannte deutsche Moderatorinnen. Als im Januar 2026 das KI-Bildtool „Grok“ auf der Plattform X missbraucht wurde, entstanden an einem einzigen Wochenende pro Stunde über 7.800 Deepfakes – 85 Prozent davon sexualisiert. Deshalb haben 250 prominente Frauen der Bundesregierung einen Zehn-Punkte-Plan gegen digitale sexualisierte Gewalt vorgelegt.

Jetzt, am 2. August 2026, tritt endlich die EU-weite Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte in Kraft. Bild, Ton und Video, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sind, müssen klar erkennbar als KI-generiert markiert werden. Nicht versteckt im Kleingedruckten, sondern sichtbar. Wer sich nicht daran hält, dem drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Was aber, wenn dies niemand kontrolliert?

Christin kommentiert: „Die Bundesregierung lässt sich fast ein Jahr Zeit, um eine Aufsichtsbehörde einzurichten, während Cyberkriminalität und KI-Betrug in Deutschland Schäden in Milliardenhöhe verursachen und Frauen zu Tausenden Opfer von Deepfake-Pornografie werden. Eine Kennzeichnungspflicht ohne wirksame Kontrolle ist ein Feigenblatt. Verbraucher*innen brauchen eine Behörde, die genau hinschaut und schnell handelt.“

Fakt ist: Die neue KI-Aufsichtsbehörde bei der Bundesnetzagentur nimmt ihre Arbeit erst ein Jahr nach der eigentlich vorgesehenen Frist auf.

Was es sofort braucht, ist eine ausreichend ausgestattete, personell und finanziell schlagkräftige KI-Aufsichtsbehörde bei der Bundesnetzagentur.

Dazu braucht es einen eigenständigen Straftatbestand für die Herstellung und Verbreitung pornografischer Deepfakes, eine niedrigschwellige Beschwerdestelle sowie die konsequente Durchsetzung der Bußgelder.