Bild vom Eingang des Rathauses Brandenburg an der Havel
Die Linke KV Brandenburg

Aufklärung in Sachen Feuerwehr muss öffentlich nachvollziehbar sein

Die Transparenz der Verwaltungsarbeit sind für Linke und Grüne nicht verhandelbar. Die Stadtverordneten Birgit Patz (parteilos für Die Linke) und Martine Marx (Bündnis 90/Grüne) erklären hierzu:

Seit gut einem halben Jahr bemüht sich eine Arbeitsgruppe der Verwaltung, Licht ins Dunkel um die Beanstandungen zur Erfassung und Verarbeitung von Arbeitszeiten bei den Wachabteilungen der Feuerwehr zu bringen, bisher ohne Öffentlichkeit und leider auch ohne Ergebnis.

Zur Erinnerung: Ein Prüfbericht des hiesigen Rechnungsprüfungsamtes hatte im letzten September 15 Beanstandungen in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung im Amt für Feuerwehr und Rettungswesen der Stadt aufgelistet. In der lokalen Presse war die Rede von einem jährlichen Millionenschaden für die Stadtkasse. Um es gleich klarzustellen: Es geht nicht um Schuldzuweisungen an die dort tätigen Beamten der Feuerwehr, sondern um fehlerhafte Prozessabläufe in der Verwaltung und die kaum vorhandene Kontrolle durch die zuständige Personalverwaltung.

Die Fehlerquellen sollten gefunden werden und bis spätestens Dezember 2023 beseitigt sein. Der dann folgende Abschlussbericht der mit der internen Untersuchung beauftragten Arbeitsgruppe sollte spätestens im April 2024 vorstellt werden, angekündigt ist dieser jetzt für den Monat Mai.

Ursprünglich sollte dieser Bericht nichtöffentlich, somit hinter verschlossenen Türen, diskutiert werden. Durch einen Antrag von Birgit Patz (Fraktion Die Linke) und Martina Marx (Fraktion B90/Grüne) wurde nun auch rechtlich geklärt, dass im kommenden Rechnungsprüfungsausschuß der Bericht der Arbeitsgruppe öffentlich zu behandeln ist, von den 15 beanstandeten Punkten muss nur ein einziger im nichtöffentlichen Teil behandelt werden. Für alle anderen gilt nach Abwägung das Prinzip der öffentlichen Behandlung.

„Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen des Gemeinderechts.“, so die Einschätzung von Herrn Maas, dem durch die SVV bestätigten Rechnungsprüfer.

Die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt haben einen Anspruch darauf, sich über wesentliche Gemeindeangelegenheiten selbst ein Bild machen zu können. Diesem Grundsatz wird voraussichtlich in der vor der Kommunalwahl letzten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses endlich Genüge getan.

Dann werden eventuell einzelne Bereiche/Mitarbeiter in der Stadtverwaltung Verantwortung übernehmen müssen und ein möglicher Schaden kann von der Verwaltungsspitze nicht mehr grundsätzlich klein geredet werden.