Demokratie verteidigen heißt nicht, zu Wahlergebnissen zu schweigen
Die AfD Brandenburg an der Havel versucht, die für den 10. September am Molkenmarkt angekündigte Kundgebung unter dem Motto „Demokratie verteidigen“ als Protest gegen ein demokratisches Wahlergebnis darzustellen. Diese Behauptung ist falsch.
Selbstverständlich sind demokratische Wahlergebnisse anzuerkennen. Ebenso selbstverständlich dürfen und müssen sich Bürgerinnen und Bürger kritisch mit dem politischen Auftreten, den Zielen und den Forderungen einer gewählten Partei auseinandersetzen. Ein Wahlerfolg stellt keine Partei außerhalb der öffentlichen Kritik. Er ist weder ein Freibrief für menschenfeindliche Positionen noch beendet er die demokratische Auseinandersetzung.
Demokratie erschöpft sich nicht darin, alle paar Jahre ein Kreuz auf einem Stimmzettel zu setzen. Sie lebt von Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, einer engagierten Zivilgesellschaft und dem Recht, politischen Entwicklungen öffentlich und friedlich zu widersprechen. Wer an einer Kundgebung für Demokratie, Vielfalt und Menschenwürde teilnimmt, stellt damit nicht das Wahlrecht infrage, sondern nimmt demokratische Grundrechte wahr.
Besonders widersprüchlich ist die Kritik der AfD an der Beteiligung öffentlich geförderter Einrichtungen. Die AfD selbst wird in erheblichem Umfang mit öffentlichen Mitteln finanziert. Nach § 18 Parteiengesetz erhalten Parteien staatliche Mittel für ihre politische Tätigkeit. Die Höhe dieser staatlichen Teilfinanzierung richtet sich unter anderem nach den erzielten Wahlergebnissen, Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Auch die AfD erhält auf dieser Grundlage jährlich einen Millionenbetrag aus Steuermitteln.
Es ist daher bemerkenswert, wenn ausgerechnet eine öffentlich finanzierte Partei anderen gesellschaftlichen Akteuren vorwerfen will, öffentliche Förderung und demokratisches Engagement miteinander zu verbinden. Wer Transparenz fordert, muss sie auch für sich selbst gelten lassen und offen benennen, dass Parteiarbeit, Mandate und Fraktionen ebenfalls in erheblichem Umfang aus öffentlichen Haushalten finanziert werden.
Natürlich müssen Fördermittel entsprechend ihrem vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Daraus folgt jedoch kein politisches Schweigegebot für Vereine, Jugendverbände, soziale Einrichtungen oder andere zivilgesellschaftliche Organisationen. Staatliche Stellen sind parteipolitischer Neutralität verpflichtet. Freie Träger und zivilgesellschaftliche Initiativen dürfen dagegen im Rahmen ihrer Aufgaben für Menschenrechte, gesellschaftliche Vielfalt und die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Gerade Einrichtungen, die täglich mit Ausgrenzung, Rassismus oder sozialer Benachteiligung konfrontiert sind, haben gute Gründe, sich öffentlich zu Wort zu melden.
„Ein Wahlergebnis muss respektiert werden. Das bedeutet aber nicht, dass die Politik und die Positionen der gewählten Parteien widerspruchslos hingenommen werden müssen. Demokratie bedeutet auch, öffentlich zu widersprechen, friedlich zu demonstrieren und diejenigen zu unterstützen, die von Ausgrenzung und menschenfeindlicher Politik betroffen wären. Die AfD beansprucht demokratische Rechte und öffentliche Finanzierung für sich selbst, möchte aber kritischen Einrichtungen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern offenbar genau diese politische Teilhabe absprechen. Dieser Doppelstandard ist durchschaubar.“
Die angekündigte Prüfung durch den AfD-Kreisverband wirkt deshalb weniger wie ein Beitrag zur Transparenz als wie ein Versuch, engagierte Einrichtungen einzuschüchtern. Eine lebendige Stadtgesellschaft darf sich davon nicht beeindrucken lassen.
Wer Demokratie verteidigt, leugnet keine Wahlergebnisse. Wer Demokratie verteidigt, sorgt dafür, dass Freiheit, Menschenwürde, soziale Rechte und gesellschaftliche Vielfalt auch nach einer Wahl geschützt bleiben.

