Spenden einfach erklärt

Wir wollen und werden in diesem Jahr gemeinsam an vielen Orten Wahlkampf führen. Wir kämpfen um jede Stimme. Viele Genossinnen und Genossen werden sich unter hohem persönlichen Krafteinsatz in die Wahlkämpfe einbringen. Wahlkämpfe kosten aber auch Geld. Die Linke ist die einzige der im Bundestag vertretenen Parteien, die keine Großspenden von Konzernen, Banken, Versicherungen und Lobbyisten erhält. Das macht uns unabhängig vom Einfluss Dritter. Wir sind nicht käuflich.

Das Zusammentreffen mit Bürgerinnen und Bürgern auf den vielfältigsten Veranstaltungen muss organisiert und bezahlt werden.

Wenn auch Du willst, dass Die Linke noch mehr tun kann, unterstütze uns mit Deiner Spende. Einmal oder regelmäßig. Zum Beispiel durch Überweisung auf unser Konto:

DIE LINKE. Kreisverband Brandenburg an der Havel
IBAN: DE04 1608 0000 0419 6910 00
BIC:   DRESDEFF160

* Verwendungszweck: Spende, Vorname, Name, vollständige Adresse

Bitte gib unbedingt deinen Namen und deine Adresse an! Das Parteiengesetz verbietet, anonyme Spenden anzunehmen. Spenden von gemeinsamen Konten (Ehepartner) müssen einer konkreten Person zugeordnet werden, oder es wird erklärt, dass die Spende zu gleichen Teilen beiden zugeordnet werden soll.

Auf Wunsch stellen wir gern eine Spendenbescheinigung aus. (Parteimitglieder erhalten diese Bescheinigung automatisch.)

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- Euro jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50 Prozent des zugewendeten Betrages, d. h. max. 825,- Euro bzw. 1.650,- Euro, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- Euro bzw. 3.300,- Euro nach dem EStG § 10 Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.

Du kannst uns auch eine Einzugsermächtigung erteilen und wir ziehen Deine Spende einmalig oder regelmäßig von Deinem Konto ein. Die Erlaubnis brauchen wir allerdings schriftlich. Bitte drucke daher das Formular für die Einzugsermächtigung aus, trage Deine Angaben ein und schicke es uns zu. Per Fax an 0331/2000910 oder postalisch an die Alleestr. 3, 14469 Potsdam.
Deine Spende wird unserem Kreisverband zugeordnet.
Einzugsermächtigung Spende

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