Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Briefwahl mit LINKS

Der Wahltermin kommt Ihnen ungelegen? Sie haben schon etwas anderes vor oder sind einfach nicht mobil genug, um zum Wahllokal zu kommen? Vielleicht haben Sie ja auch einfach keine Zeit zum Wählen, weil Sie arbeiten, mit Freund*innen und Familie feiern oder verreisen. Anlässe, warum man es zu einem Wahltermin nicht an die Urne schafft, gibt es viele – sie alle sind aber kein Grund dafür, auf sein demokratisches Recht zu verzichten und andere allein darüber entscheiden zu lassen, wer im Europäischen Parlament künftig das Sagen hat. Wählen können Sie dennoch, nämlich per Briefwahl!

Bei der Briefwahl wird der Stimmzettel per Post nach Hause geschickt, zu Hause ausgefüllt und anschließend per Post an das Wahlamt zurück gesendet. Alternativ können Sie die Unterlagen persönlich in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben und wählen wie am Wahltag – nur eben vorher.

Jede*r Wahlberechtigte erhält per Post eine Wahlbenachrichtigung, die an an seinen bzw. ihren Hauptwohnsitz geschickt wird. Auf der Rückseite ist ein Antrag auf die Erteilung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen aufgedruckt. Einfach ausfüllen und zurückschicken.

Mit dem Wahlschein, der Voraussetzung für die Briefwahl ist, kann man übrigens am Wahlsonntag in jedem beliebigen Wahllokal seines Kreises bzw. seiner kreisfreien Stadt wählen gehen.

Beim Antrag auf Briefwahl muss man keinen Grund angeben. Der Antrag auf Briefwahl kann auch formlos schriftlich gestellt werden, falls man die Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand hat.

In einigen Städten und Gemeinden gibt es die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online auf der Webseite zu beantragen. Meist ist dafür die Angabe der Kartennummer der Wahlbenachrichtigungskarte notwendig.

Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Wahlamt der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt und abgeholt werden. Der Stimmzettel kann man dort auch an Ort und Stelle ausfüllen und abgeben.

Die Briefwahlunterlagen können auch von einem bzw. einer mit einer schriftlichen Vollmacht und der Wahlbenachrichtigungskarte ausgestatteten Vertreter*in abgeholt werden.

Der Antrag kann sofort gestellt werden, man muss nicht die Zusendung der Wahlbenachrichtigung abwarten. Die Stimmzettel werden allerdings erst ca. vier Wochen vor dem Wahltermin verschickt.

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen kann man Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragen und abholen. Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr bei der zuständigen Stelle abgegeben werden.

In der Woche vor der Wahl sollte man keine Briefwahlunterlagen mehr per Post anfordern und abschicken, weil sie möglicherweise zu spät ankommen und nicht mehr mitgezählt werden.