
Mehr Rechtssicherheit für gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer in Brandenburg
Brandenburgs Innenminister Stübgen hat offenbar die Notwendigkeit einer Vorgriffsregelung für ein Bleiberecht für gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer erkannt. Dazu erklärt die Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik Andrea Johlige:
Glückwunsch, Herr Stübgen, zu dieser Erkenntnis. Ich bin erfreut, dass der Innenminister jetzt die kommunalen Ausländerbehörden anweisen will, die geplante Bundesregelung zum Chancen-Aufenthaltsrecht und die bleiberechtlichen Verbesserungen im Aufenthaltsgesetz schon im Voraus anzuwenden.
Allerdings darf Minister Stübgen mit dieser Weisung nicht warten, bis sich das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf befasst hat. Wer dazu A gesagt hat, sollte auch B sagen.
Das bedeutet, diese Regelung sofort umsetzen – wie z.B. das Land Niedersachsen. So könnten gegen gut integrierte geduldete Familien und Einzelpersonen, die die zukünftigen Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich erfüllen würden, keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eingeleitet werden.
Der Druck von vielen Engagierten wie den kommunalen Integrationsbeauftragten, dem Landesintegrationsbeirat oder dem Flüchtlingsrat hat gewirkt. Das Bleiberecht wird damit ein Stück weit humaner.
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