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LINKE fordert Erstattung der Kita-Gebühren im Lockdown
Unsere Fraktion hat für die kommende SVV am 27.01.2021 einen Antrag auf Rückerstattung der Kita- und Hortkosten an die Eltern eingebracht, die der Bitte der Politik folgen und ihre Kinder derzeit nicht in die Kita oder den Hort bringen. Hierzu erklärt Kreisvorsitzender René Kretzschmar:
Die Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik ruft seit Mitte Dezember 2020 alle Eltern dazu auf, ihre Kinder, wenn es ihnen möglich ist, nicht in die Kita und den Hort zu schicken.
Gleichzeitig werden die Gebühren für diesen Zeitraum derzeit weiter fällig. Damit werden Eltern, welche den Bitten der Politik nachkommen, doppelt benachteiligt. Zum einen fallen für die Versorgung der Kinder zu Hause natürlich höhere Kosten an, als wenn sie in der Kita oder dem Hort sind, und trotzdem soll noch für eine Leistung gezahlt werden, die tatsächlich nicht in Anspruch genommen wird.
Wenn Eltern dann auch noch auf den Ratschlag der Bundes- und Landespolitik hören und das Kindertagegeld in Anspruch nehmen, sind sie sogar dreifach benachteiligt, denn das Kinderkrankengeld beträgt nur 90% des Nettoarbeitsentgelts.
Aus diesen genannten Gründen ist es nicht nachvollziehbar, dass die Landespolitik hier keine einheitliche Lösung anbietet. Die Eltern werden einerseits gebeten, der Politik im Sinne des Gesundheitsschutzes zu folgen und andererseits mit den Kosten dafür im Regen stehen gelassen.
Solange die Landespolitik hier keine Lösung anbietet, muss die Kommune dafür einspringen und den Eltern die Kita- und Hortbeiträge sowie das Essengeld für die Dauer dieses Zustandes zurückerstatten.
Es ist das Mindeste, dass man diejenigen, die den Bitten der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik folgen, nicht auch noch finanziell benachteiligt.
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