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ILLING&VOSSBECK FOTOGRAFIE / Anke Illing
Katja Kipping, MdB

Dauerbaustelle Hartz-4-Sanktionsregime

Vor zwei Jahren, am 05. November 2019, hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Hartz-IV-Sanktionsregimes als verfassungswidrig eingestuft. Mit klaren Worten urteilte das Gericht: "Die Menschenwürde ist ohne Rücksicht auf Eigenschaften und sozialen Status, wie auch ohne Rücksicht auf Leistungen garantiert, sie muss nicht erarbeitet werden, sondern steht jedem Menschen aus sich heraus zu. Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates."

An der Menschenwürde kürzt man nicht

Die Fraktion DIE LINKE fordert Sanktionsfreiheit im Sozialrecht, denn an der Menschenwürde kürzt man nicht. Zahlreiche Sozialverbände, und Hartz-IV-Initiativen und selbst einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern haben sich diese Position zu eigen gemacht. Sie alle wissen: Sanktionen zerstören das Vertrauen zwischen Behördenmitarbeitern und Sozialleistungsbeziehenden. Sie führen für die Betroffenen in die Schuldenfalle und bedeuten schlimmstenfalls Wohnungslosigkeit und Ernährungsarmut. Sie betreffen im Haushalt lebende Kinder und sie sind häufig rechtswidrig.

Die geltenden Sanktionsregelungen im Sozialrecht hat das Bundesverfassungsgericht in großen Teilen als unverhältnismäßig eingestuft, eine Dienstanweisung aus dem Sozialministerium hat sie daraufhin vorläufig ausgesetzt. Das Gericht hat speziell die besonders harten Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige sowie die vollständige Leistungskürzungen für unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erklärt. Trotz der partiellen Aussetzung dieser extrem harten Sanktionsreglungen wird weiter sanktioniert. Auch in der Coronakrise lebten gut hunderttausend Kinder in Haushalten, die von einer Sanktion betroffen waren. Fast jeder zweite Widerspruch (48 %), der entschieden wurde, und fast zwei Drittel aller durch Entscheidung, Anerkenntnis oder Vergleich beendeten Klagen (70 %) gegen Sanktionen ist mindestens teilweise erfolgreich.

Kein Recht auf Faulheit auf der Regierungsbank

Diesen Zustand zu beenden ist nicht die Aufgabe von Gerichten, sondern von der Politik. Es gibt kein Recht auf Faulheit auf der Regierungsbank. Die GroKo hat zwei Jahre dabei versagt, eine verfassungskonforme Gesetzesnovelle auf den Weg zu bringen und auch die Ampelkoalition erteilt im Sondierungspapier der Sanktionsfreiheit eine klare Absage: "An Mitwirkungspflichten halten wir fest."  Das riecht nach Groko-Weiterso statt Mut zum sozialpolitischen Neuanfang.

DIE LINKE hat sich u.a. gegründet um Hartz-IV zu überwinden. Auch wenn die nächste Bundesregierung Hartz-IV in "Bürgergeld" umbenennen sollte, werden wir im Bundestag als einzige Fraktion konsequent für Sanktionsfreiheit und eine Überwindung des Hartz-IV-Systems durch eine Sanktionsfreie Mindestsicherung streiten.


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