Erfolgreiche linke Zwischenbilanz: Ein Jahr Ministerium der Justiz

Für den Bereich der Justiz des Landes Brandenburg sieht der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vom 5. November 2009 für die 5. Wahlperiode des Brandenburger Landtages eine ganze Reihe von Aufgaben und Projekten vor.

Bereits nach einem Jahr kann konstatiert werden, dass vor allem die Handschrift des ersten linken Justizministers in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Volkmar Schöneburg, nachhaltig sichtbar wird. Kompetent, konsequent und zügig werden die Inhalte des Koalitionsvertrages angepackt und umgesetzt.

1. Verkürzung der Verfahrensdauer an den Sozialgerichten – Entfristungen und Neueinstellungen im mittleren Dienst

Angesichts des immens hohen Geschäftsanfalles in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg formuliert der Koalitionsvertrag den Auftrag, die Verfahrensdauer an den Sozialgerichten zu verkürzen. Die Landesregierung wolle hierzu zusätzliche Richterstellen zu den Sozialgerichten umsetzen.

Als erste Maßnahme, um die Verfahrensdauer an den Sozialgerichten zu verkürzen, wurden bereits bis Ende Dezember 2009 28 Stellen des mittleren Dienstes an des Sozialgerichten des Landes Brandenburg entfristet oder externe Neueinstellungen vorgenommen. Damit hat der Justizminister Dr. Schöneburg umgehend und schnell auf die akuten Nöte der Sozialgerichtsbarkeit reagiert und so den geschäftlichen Unterbau der Sozialgerichte langfristig gestärkt, womit die Rahmenbedingungen für schnelle Verfahrenserledigungen geschaffen wurden.

2. Verkürzung der Verfahrensdauer an den Sozialgerichten – dauerhafte Stärkung des richterlichen Dienstes

Der richterliche Dienst wurde – über die Vorgaben des Koalitionsvertrages hinaus – dauerhaft gestärkt. Nicht nur, dass Richterstellen zu den Sozialgerichten umgesetzt wurden. Es wurden darüber hinaus Neuenstellungen von jungen, hervorragend ausgebildeten und motivierten Proberichtern bewirkt. Insgesamt konnten so im Haushaltsjahr 2010 27 neue Planstellen für Richterinnen und Richter geschaffen werden.

Die Landesregierung hat damit die Grundlage geschaffen, dass trotz der andauend hohen Belastung die Verfahrensdauer an den Sozialgerichten verkürzt wird.

3. Neubestimmung der Amts- und Arbeitsgerichte

Die Koalitionsvereinbarung sieht weiter vor, dass über die Neubestimmung der Amts- und Arbeitsgerichte im Jahre 2010 abschließend entschieden wird.

Am 2. September 2010 stellte der Justizminister Dr. Schöneburg dem Rechtsausschuss des Landtages seine wesentlichen Eckpunkte zur Neuordnung der Amts- und Arbeitsgerichte vor. Im Ergebnis sollen nur einige wenige Änderungen vorgenommen werden, so dass die rechtspolitischen Vorstellungen des Justizministers, der die Präsenz der Gerichtsbarkeit in der Fläche als einen unerlässlichen Kern einer funktionierenden, bürgerfreundlichen und effektiven Rechtsstaatlichkeit definiert, voll zum Tragen kommen werden. Dem Konzept der Schließung von Gerichtsstandorten, welches von der ehemaligen Justizministerin der CDU favorisiert und betrieben wurde, wird damit eindeutig eine Absage erteilt.

Nach einem Jahr Regierungskoalition von SPD und der LINKEN in Brandenburg steht fest, dass durch den Erhalt der Gerichtsstandorte, selbst als Neben- oder Außenstellen, auch zukünftig eine flexible und bürgernahe Justiz in einem Flächenland wie Brandenburg gewährleistet wird.

4. Anpassung der Landgerichtsbezirksgrenzen an die Landkreisgrenzen

Daneben wird im Zuge der angestrebten Polizeistrukturreform von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Landgerichtsbezirksgrenzen an die Landkreisgrenzen anzupassen. Damit setzt der Justizminister einen lang gehegten Wunsch der Staatsanwaltschaft um, womit positive Effekte für die Justiz, vor allem im Bereich Kriminalitätsbekämpfung, und bei der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft, erzielt werden.

Zudem wird so ein ausgewogenes Verhältnis bei der Größe der Landgerichtsbezirke erreicht werden, womit der Bestand der Landgerichte und Staatsanwaltschaften langfristig gesichert sein sollte.

5. Kooperation Brandenburg und Berlin

Die Kooperation der Brandenburger Justiz mit Berlin wird weiter ausgebaut.

Im Zuge dessen werden u. a. die OLG-Staatsschutzsachen des Landes Brandenburg, gemeinsam mit denen des Landes Sachsen-Anhalt, beim Kammergericht Berlin konzentriert. Dies ist allein schon deshalb ein Erfolgsthema, weil mit der Übertragung der Staatsschutzsachen die Kernzuständigkeit eines Bundeslandes auf ein anderes Bundesland übergeht.

Nachdem die Landesregierung dem Abschluss der Vereinbarung zwischen den drei Ländern über die Übertragung der Zuständigkeiten in Staatsschutz-Strafsachen zugestimmt hat, wird die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Justizminister der beteiligten Länder am 8. November 2010 im Kammergericht Berlin stattfinden.

6.  Einheitliches Richtergesetz mit dem Land Berlin

Die gute Zusammenarbeit mit dem Land Berlin spiegelt sich auch in der Abstimmung zu einem möglichst gleichlautenden Richtergesetz wider. Damit erfüllt der Justizminister auch in diesem Punkt nach nicht einmal einem Jahr Amtszeit die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, wonach das für Justiz zuständige Mitglied der Landesregierung mit der Justizverwaltung von Berlin ein neues und möglichst einheitliches Richtergesetz abstimmen und dem Landtag vorlegen soll.

Entgegen dem Schlagwort „gemeinsames Richtergesetz“ geht es nicht um ein „gemeinsames Gesetz“, sondern um das Ziel eines weitgehend gemeinsamen Richterrechts von Berlin und Brandenburg. Es bleibt – nach wie vor – bei unterschiedlichen Landesgesetzen, über die beide Länder in den verfassungsmäßig vorgesehen Verfahren entscheiden. Das Projekt schließt sowohl die Neufassung des jeweiligen Richtergesetzes, eine Änderung der Landesverfassungen sowie eine Anpassung des Staatsvertrages zur Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte ein. Die Vereinheitlichung der richterrechtlichen Vorschriften liegt – schon wegen der gemeinsamen Fachobergerichte – im Interesse beider Länder.

Justizminister Dr. Schöneburg nutzte die Gelegenheit, seine eigenen Vorstellungen zur Neufassung der richterlichen Vorstellungen in den Prozess einzubringen und stellte die bisherigen, von der konservativen Vorgängerin erarbeiteten, Gesetzentwürfe auf den Prüfstand. Er setzte dazu eine Projektgruppe „Richterliche Selbstverwaltung“ ein, die intensiv gearbeitet und eigene Vorschläge zu dem Gesetzentwurf unterbreitet hat.

Das Ministerium der Justiz, unter besonderer Beteiligung des Ministers und der Staatssekretärin, hat mit der Senatsverwaltung für Justiz im Sommer mehrere Gespräche geführt. Konstruktiv aber auch nachdrücklich wurde sich über den Wortlaut der Regelungen verständigt. 

In der letzten Besprechung auf Leitungsebene am 21. September 2010 konnte eine Annäherung in nahezu allen wichtigen Punkten erreicht werden. Hierbei wurde auch ins Auge gefasst, dass es in einigen wenigen Punkten, bei denen sich die unterschiedlichen strukturellen Verhältnisse eines Stadtstaates und eine Flächenstaates bemerkbar machen, unterschiedliche Regelung geben kann.

Nach der erforderlichen Endabstimmung und der notwendigen Beteiligung der Verbände sollen die Gesetzentwürfe möglichst noch in diesem Jahr den Parlamenten zugeleitet werden. Es ist davon auszugehen, dass auch die Parlamente die Gesetzentwürfe in einem parallelen Verfahren beraten und sich zudem laufend verständigen, um das Ziel der Vereinheitlichung nicht zu gefährden.

7. Resozialisierungsgesetz

Der Koalitionsvertrag sieht für die 5. Legislaturperiode die Prüfung der Erarbeitung eines Resozialisierungsgesetzes vor.

Mit diesem in der Bundesrepublik wohl einmaligen Vorhaben, widmet sich die Landesregierung einem Thema, welches bisher kaum im Fokus der Öffentlichkeit gestanden hat.

Dies aber ganz zu Unrecht, vor allem, weil in Brandenburg der Resozialisierungsauftrag verfassungsrechtlich verankert ist. Zum anderen ist ein wesentlicher Grund für die hohen Rückfallraten der abrupte Übergang vom Strafvollzug in die Freiheit. Derzeit fehlen verbindliche konkrete Regelungen für die Wiedereingliederung Strafgefangener in die Gesellschaft und zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit des Strafvollzuges mit den Sozialen Diensten der Justiz und freien Trägern.

Justizminister Dr. Schöneburg hat bereits im Juli 2010 mit der Erarbeitung eines möglichen Resozialisierungsgesetzes begonnen und eine hochkarätige besetzte Arbeitsgruppe von Experten aus Wissenschaft, Praxis und dem Justizministerium eingesetzt.

Ziel eines möglichen Resozialisierungsgesetzes für das Land Brandenburg ist es, vorhandene Strukturen zu optimieren, um so die Wiedereingliederung von entlassenen Strafgefangenen in die Gesellschaft zu verbessern. Insbesondere muss die Zusammenarbeit zwischen stationären und ambulanten Diensten optimiert werden. Ebenso sollen die Resozialisierungsbedingungen von entlassenen Strafgefangenen verbessert werden.

Die ersten Ergebnisse sollen im Februar 2011 vorliegen.

8. Justizvollzug – Sicherungsverwahrung

Augrund eines Urteils des EGMR vom 17. Dezember 2009 ist in der Bundesrepublik die sogenannte Sicherungsverwahrung zu reformieren.

Bereits im Frühjahr des Jahres 2010 hat der Justizminister Dr. Schöneburg mit seiner Berliner Kollegin die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe initiiert. Unter Beteiligung erfahrener forensischer Psychiater werden Eckpunkte für die Gestaltung der Unterbringung und der Behandlung Sicherungsverwahrter entwickelt.

Ziel ist des Justizministers ist es, dass unter strenger Beachtung der Vorgaben des EGMR Lösungsmodelle entwickeln werden, die auf Therapie und nicht auf das Wegschließen von Straftätern setzen. Gleichwohl sollen für nicht therapierbare oder therapierunwillige Gefangene solche Bedingungen geschaffen werden, dass nach innen eine größtmögliche Freiheit, nach außen jedoch eine größtmögliche Sicherheit für die Bevölkerung gewährleistet wird. Dem Charakter und die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung als Maßregel der Besserung und Sicherung wird unbedingt Rechnung getragen werden.

Gegenstand der Überlegungen ist auch die Unterbringung der Sicherungsverwahrten beider Länder in einer oder mehrerer gemeinsamer Einrichtungen.

Die ersten Eckpunkte der gemeinsamen Arbeitsgruppe werden Ende des Jahres vorliegen.

9. Justizvollzug – Schaffung eines modernisierten Strafvollzugskonzeptes

Durch den Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung verpflichtet, Strukturen und Standorte bedarfsgerecht anzupassen.

Obgleich Justizvollzugsanstalten nicht unter der herkömmlichen Definition einer Verwaltung zu subsumieren sind, strebt Justizminister Dr. Schöneburg auch in diesem Bereich eine Neuausrichtung an.

Nach einer kritischen Aufgabenkritik und der Setzung vollzugspolitischer Schwerpunkte, insbesondere einhergehend mit den Ergebnissen und den Erfordernissen der Projekte Resozialisierungsgesetz und Neugestaltung der Sicherungsverwahrung, ist es Ziel des Justizministers, ein neues Justizvollzugskonzept zu erarbeiten, welches im Rahmen der Arbeit der Landesregierung insbesondere seine Handschrift trägt.

Als erster Arbeitshöhepunkt fand dazu Anfang Oktober eine zweitägige Klausurtagung mit dem Justizminister, Vertretern der Fachabteilung des Ministeriums und den Leitern der Justizvollzugsanstalten statt.