Interview mit Margitta Mächtig, Landtagsabgeordnete aus dem Barnim
Der Wirtschafts- und Europaminister der LINKEN, Ralf Christoffers, ist wegen der Genehmigung des Hauptbetriebsplanes zum Erkunden von CO2-Lagerstätten in die Kritik geraten, auch aus der eigenen Partei. Macht Politik da noch Spaß?
Lassen Sie mich mit einem Satz von Ralf Christoffers antworten: „Politik ist nicht nur vergnügungssteuerpflichtige Arbeit.“ Aber Scherz beiseite. Ich habe nicht erwartet, dass die Arbeit in der Regierung leicht wird, weder für die Minister, noch für die Partei als Ganzes. Für mich sind die Rücktrittsforderungen Ausdruck mangelnden Verständnisses der Sach- und Rechtslage einerseits und Signal für die Partei, dass die Diskussion um das Spannungsfeld zwischen Regierungsverantwortung und parteipolitischer Diskussion andererseits nicht abgeschlossen ist. Dass Landtagsfraktionsmitglieder dabei eine aktive Rolle spielen, verwundert mich allerdings sehr.
Ralf Christoffers wird vorgeworfen, dass er sich nicht an Parteibeschlüsse hält. Einige unterstellen ihm, Vattenfall-Lobbyist zu sein.
Der Minister soll ein Vattenfall-Lobbyist sein? Wer negiert, dass es Verfahrensregeln gibt, die auch durch einen Wirtschaftsminister der LINKEN umzusetzen sind.
Zu den Fakten: Vattenfall hat vor mehr als einem halben Jahr einen Antrag auf Erkundung und Aufsuchung von Gaslagerflächen im Land Brandenburg gestellt, der in einem so genannten „Hauptbetriebsplan“ dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes vorgelegt wurde. Über einen solchen Antrag muss entschieden werden. Eine Genehmigung dieses Planes ermöglicht es dem Unternehmen, weitere Pläne zu erstellen, in denen dargestellt werden muss, wie im Einzelnen der Planungsprozess des Erkundens und Aufsuchens geeigneter unterirdischer Lagerstätten erfolgen soll. Dazu sind Einzelpläne vom Antragsteller erforderlich, von denen wiederum jeder einzelne durch das zuständige Landesamt in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium als Sonderbetriebspläne genehmigungspflichtig ist.
Für diese Genehmigungsverfahren gibt es klare Regeln sowohl für die Einreicher als auch für die Genehmigungsbehörde. Dafür gibt es keine Spielräume. Die jetzige Genehmigung für den „Hauptbetriebsplan“ hat also noch gar nichts mit dem „Erkunden und Aufsuchen“ von Lagerstätten zu tun. Es sind ausschließlich Planungsarbeiten. Die danach folgenden Einzelpläne sind erforderlich, damit bewertet werden kann, ob überhaupt eine unterirdische Speicherung möglich ist. Abgesehen davon hat Minister Christoffers deutlich gemacht, dass die Genehmigung von Sonderbetriebsplänen ohnehin erst erfolgen kann, wenn der Bundestag ein CCS-Gesetz beschlossen haben sollte. Wobei er hier immer wieder betont, dass er dieses nicht umsetzen wird, wenn es ausdrücklich nur auf Brandenburg zugeschnitten ist. Eine so genannte „Lex Brandenburg“ wird es mit ihm nicht geben. Damit steht die rot-rote Landesregierung zu den Aussagen im Koalitionsvertrag (siehe Kasten).
Warum erfolgte die Genehmigung des Hauptbetriebsplanes jetzt?
Weil der Antrag von Vattenfall entschieden werden musste und weil Minister Christoffers immer wieder erklärt hat, damit der Stadt Beeskow einen kürzeren Rechtsweg eröffnen zu wollen: In Sachen Hauptbetriebsplan ist ein schnelleres juristisches Verfahren möglich, um Rechtsklarheit zu schaffen. Eine Klärung würde ansonsten mehrere Jahre umfassen.
Aber Mitglieder der LINKEN aus der betroffenen Region äußern öffentlich Kritik ...
Die Situation ist schwierig: Einerseits unterstützen Mitglieder der LINKEN vor Ort die Proteste der Bürgerinnen und Bürger gegen eine Verpressung in ihrem Lebensraum und andererseits stehen wir in der selbst beschlossenen Pflicht, den Koalitionsvertrag als Grundlage von Regierungshandeln zu akzeptieren. Dazu hat der Wirtschaftsminister der LINKEN die Gründung eines „Regionalbeirates zur Begleitung der geologischen Erkundung in Ostbrandenburg“ bereits im Juli letzten Jahres angeregt. In diesem sind vertreten: Bürgermeister der betroffenen Gemeinden, Kreistage, Vertreter der Bürgerinitiativen, der Kirchengemeinden, von Forschungsunternehmen und auch des BUND. Ich weiß nicht, warum diese neue Form der Mitwirkungsmöglichkeiten durch Betroffene durch die Kritiker nicht anerkannt wird. Oder trauen die Kritiker auch diesem Gremium nicht?
Aus dem Koalitionsvertrag der rot-roten Brandenburger Landesregierung:
„Die Sicherheit der Bevölkerung muss dabei oberste Priorität haben. Die Speicherung von CO2 muss so erfolgen, dass Menschen und ihr Eigentum nicht gefährdet, die persönliche und wirtschaftliche Nutzung ihrer Grundstücke sowie die natürlichen Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen nicht beeinträchtigt werden.“
» Die Genehmigung für den „Hauptbetriebsplan“ hat noch gar nichts mit dem „Erkunden und
Aufsuchen“ von Lagerstätten zu tun. Dazu sind Sonderbetriebsgenehmigungen erforderlich, über die aber erst nach Vorlage eines bundesweiten CCS-Gesetzes entschieden wird. Denn dieses wird die rot-rote Regierung nur umsetzen, wenn es keine „Lex Brandenburg“ ist. «